Was ist die Virtual Zone in Georgien?
Die Virtual Zone Georgien ist ein spezielles Steuerprogramm für IT-Unternehmen, das Georgien zu einem der weltweit attraktivsten Standorte für Technologiefirmen macht. Unternehmen mit dem Status einer Virtual Zone Person (VZP) zahlen auf Gewinne aus der Erbringung von IT-Dienstleistungen und dem Export von Informationstechnologie lediglich 5% Steuern – einer der niedrigsten IT-spezifischen Steuersätze weltweit.
Das Virtual Zone Programm wurde im Rahmen des georgischen Gesetzes über Informationstechnologie eingeführt und zielt darauf ab, Georgien als IT-Hub zu positionieren und internationale Technologieunternehmen anzuziehen. Das Programm ist bewusst breit angelegt und umfasst eine Vielzahl von IT-bezogenen Tätigkeiten, darunter Softwareentwicklung, Webdesign, App-Entwicklung, Cloud-Dienste, Datenverarbeitung, IT-Consulting und der Vertrieb von Softwareprodukten.
Ein entscheidender Vorteil des Virtual Zone Status ist, dass das Unternehmen nicht physisch in einer bestimmten Zone angesiedelt sein muss – der Name „Virtual Zone" ist wörtlich zu nehmen. Das Unternehmen kann von jedem beliebigen Ort in Georgien – oder sogar aus dem Ausland – operieren. Es gibt keine Pflicht, Büroflächen in einer bestimmten Region anzumieten oder Mitarbeiter an einem bestimmten Standort zu beschäftigen.
Voraussetzungen für den Virtual Zone Status
Um den Status einer Virtual Zone Person zu erhalten, muss Ihr Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die wir im Folgenden detailliert erläutern, wenn Sie die Virtual Zone Georgien nutzen möchten.
Qualifizierende Tätigkeiten: Das Unternehmen muss überwiegend IT-bezogene Tätigkeiten ausüben. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung von Software und Applikationen, der Vertrieb von Softwareprodukten, IT-Beratung und -Support, Hosting und Cloud-Services, Datenverarbeitung und -analyse, Webdesign und -entwicklung, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Spielen.
Kunden im Ausland: Die Dienstleistungen müssen überwiegend an Kunden außerhalb Georgiens erbracht werden. Inländische Umsätze sind vom reduzierten Steuersatz ausgenommen und werden nach den regulären Steuersätzen besteuert.
Mindestens ein Mitarbeiter in Georgien: Das Unternehmen muss mindestens einen Mitarbeiter in Georgien beschäftigen. Dies kann auch ein geringfügig Beschäftigter oder ein Freelancer auf Vertragsbasis sein.
Der Virtual Zone Status in der Virtual Zone Georgien gilt nicht für IT-Freelancer oder Einzelunternehmer. Nur juristische Personen (LLC oder JSC) können den VZP-Status beantragen. Freelancer sollten stattdessen die Kleinunternehmerregelung mit 1% Steuer prüfen.
Antragstellung und Registrierung
Die Beantragung des Virtual Zone Status für Ihre Virtual Zone Georgien erfolgt bei der zuständigen georgischen Behörde und umfasst folgende Schritte:
1. Registrierung der LLC: Zunächst muss eine reguläre georgische LLC beim NAPR registriert werden. Der Geschäftszweck sollte klar auf IT-Dienstleistungen ausgerichtet sein.
2. Antrag auf VZP-Status: Nach der Gründung wird der Antrag auf den Virtual Zone Status beim Legal Entity of Public Law – Enterprise Georgia – eingereicht. Dem Antrag sind der Handelsregisterauszug, eine detaillierte Beschreibung der IT-Tätigkeiten und ein Businessplan beizufügen.
3. Prüfung und Bewilligung: Die Behörde prüft den Antrag und erteilt den VZP-Status in der Regel innerhalb von 10 bis 20 Werktagen. Es gibt keine Gebühr für die Erteilung des Status.
4. Steuerliche Registrierung: Nach Erteilung des VZP-Status wird die steuerliche Registrierung aktualisiert, sodass der reduzierte Steuersatz von 5% auf qualifizierende Einkünfte angewandt wird.
| Steuerart | Reguläre LLC | Virtual Zone LLC |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer (bei Ausschüttung) | 15% | 5% |
| Umsatzsteuer auf IT-Export | 0% | 0% |
| Einkommensteuer Mitarbeiter | 20% | 20% (unverändert) |
| Quellensteuer auf Zahlungen ins Ausland | Variabel | 0% auf IT-Dienstleistungen |
Vergleich mit anderen IT-Steuerprogrammen
Die Virtual Zone Georgien ist nicht das einzige IT-Steuerprogramm weltweit, aber es gehört zu den attraktivsten. Hier ein Vergleich mit ähnlichen Programmen in anderen Jurisdiktionen.
| Land / Programm | Steuersatz IT | Voraussetzungen | Substanzanforderung |
|---|---|---|---|
| Georgien Virtual Zone | 5% | IT-Export, 1 Mitarbeiter | Minimal |
| Zypern IP Box | ~2,5% | IP-Eigentum, Substanz | Hoch |
| Irland (Knowledge Development Box) | 6,25% | Qualifizierte IP-Einkünfte | Hoch |
| Ungarn IP Box | ~5,5% | Eigene F&E | Mittel |
| Malaysia (MSC) | 0% | Multimedia Super Corridor | Hoch |
Die Virtual Zone Georgien zeichnet sich durch die niedrigsten Substanzanforderungen und den unkompliziertesten Zugang aus. Während Programme wie das zyprische IP Box Regime oder der irische Knowledge Development Box umfangreiche Nachweise über Forschung und Entwicklung sowie erhebliche wirtschaftliche Substanz erfordern, reicht für die georgische Virtual Zone bereits ein Mitarbeiter vor Ort aus.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, eine bereits bestehende georgische LLC kann nachträglich den Virtual Zone Status beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt. Eine Neugründung ist nicht erforderlich.
Nein, der reduzierte Satz von 5% gilt nur für IT-Dienstleistungen, die an Kunden außerhalb Georgiens erbracht werden. Inländische Umsätze werden nach den regulären Steuersätzen besteuert.
Nein, auch eine Teilzeitkraft oder ein Freelancer auf Vertragsbasis kann die Anforderung erfüllen. Entscheidend ist, dass eine Person in Georgien für das Unternehmen tätig ist.
Ja, wenn der Geschäftsführer in Georgien ansässig ist und ein Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft besteht, kann er als der erforderliche Mitarbeiter gelten.
Praktische Erfahrungen mit der Virtual Zone
In unserer langjährigen Beratungspraxis haben wir zahlreiche IT-Unternehmen bei der Registrierung als Virtual Zone Person in Georgien begleitet. Aus diesen Erfahrungen möchten wir einige praxisrelevante Hinweise teilen, die über die reine Gesetzeslage hinausgehen und Ihnen helfen, die Virtual Zone Georgien optimal zu nutzen.
Bankkonteröffnung für VZP-Unternehmen: Die großen georgischen Banken – TBC Bank und Bank of Georgia – sind mit dem Virtual Zone Konzept vertraut und eröffnen Geschäftskonten für VZP-Unternehmen in der Regel problemlos. Wir empfehlen, bereits bei der Kontoeröffnung auf den VZP-Status hinzuweisen, da dies die steuerliche Zuordnung erleichtert und eventuell günstigere Konditionen ermöglicht. Konten in GEL, USD und EUR sind standardmäßig verfügbar.
Rechnungsstellung und Dokumentation: Für die korrekte Anwendung des 5%-Steuersatzes ist eine saubere Dokumentation Ihrer IT-Dienstleistungen und Ihrer Kunden unerlässlich. Stellen Sie sicher, dass aus Ihren Rechnungen klar hervorgeht, welche Leistungen erbracht wurden und dass der Leistungsempfänger seinen Sitz außerhalb Georgiens hat. Bewahren Sie Verträge, Korrespondenz und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
Kombination mit anderen Steuervorteilen: Die Virtual Zone Georgien lässt sich hervorragend mit anderen georgischen Steuervorteilen kombinieren. Beispielsweise können IT-Unternehmer, die nach Georgien auswandern, von der territorialen Besteuerung profitieren – Einkünfte aus Quellen außerhalb Georgiens können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein. In Kombination mit dem 5%-VZP-Satz für die Firma ergibt sich eine äußerst günstige Gesamtbelastung.
Wenn Sie als Freelancer oder kleines IT-Unternehmen tätig sind und überwiegend Kunden im Ausland bedienen, ist die Virtual Zone Georgien fast immer die optimale Lösung. Mit einer Steuerbelastung von nur 5% auf ausgeschüttete Gewinne, einfacher Verwaltung und minimalen Substanzanforderungen bietet Georgien IT-Unternehmern ein nahezu unschlagbares Gesamtpaket. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.
Unsere Beratungsleistung: Virtual
Als spezialisierte Beratungsgesellschaft fuer internationale Unternehmensstrukturen in Georgien verfuegen wir ueber jahrelange Praxiserfahrung im Bereich Virtual Zone Georgien. Unser Team betreut aktuell ueber 800 aktive Mandanten aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz und hat in den vergangenen Jahren Hunderte von Projekten in diesem Bereich erfolgreich begleitet.
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Was uns besonders auszeichnet: Wir betrachten nicht nur den georgischen Teil Ihrer Struktur, sondern beruecksichtigen immer auch die Auswirkungen im Heimatland. Doppelbesteuerungsabkommen, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules), Substanzanforderungen und Quellensteueroptimierung sind feste Bestandteile unserer Beratung zu Virtual Zone Georgien. Diese integrierende Perspektive schuetzt unsere Mandanten vor kostspieligen Fehlern und stellt sicher, dass die angestrebten Steuervorteile tatsaechlich realisiert werden koennen.
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