Warum eine Firmengründung in Georgien?
Die Firmengründung Georgien hat sich in den vergangenen Jahren zu einem der beliebtesten Schritte für international denkende Unternehmer entwickelt. Das kaukasische Land vereint Vorteile, die in dieser Kombination weltweit einzigartig sind: ein radikal vereinfachtes Gründungsverfahren, das in nur einem Arbeitstag abgeschlossen werden kann, eine Besteuerung nach dem sogenannten estnischen Modell mit nur 15% Körperschaftsteuer – und diese fällt erst bei der Gewinnausschüttung an –, sowie ein Investitionsschutzgesetz, das ausländischen Unternehmern zehn Jahre Planungssicherheit garantiert.
Georgien rangiert im Ease of Doing Business Index der Weltbank regelmäßig unter den Top 10 weltweit und liegt damit vor zahlreichen EU-Staaten. Die Registrierung eines Unternehmens beim National Agency of Public Registry (NAPR) erfolgt nach dem Ein-Fenster-Prinzip: Staatliche und steuerliche Registrierung werden in einem einzigen Schritt erledigt. Es gibt keine separate Anmeldung beim Finanzamt, keine Gewerbeanmeldung und keine Handwerkskammer-Mitgliedschaft – Prozesse, die in Deutschland Wochen oder gar Monate dauern können, sind in Georgien in Stunden erledigt.
Besonders attraktiv ist das Territorialprinzip der Besteuerung: Einkünfte, die außerhalb Georgiens erzielt werden und nicht in Georgien zugeflossene Zahlungen darstellen, bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dies macht Georgien zu einem idealen Standort für Unternehmer mit internationaler Kundenbasis, digitale Nomaden und IT-Freelancer.
Rechtsformen für die Firmengründung in Georgien
Bei einer Firmengründung Georgien stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Die mit Abstand beliebteste und in den allermeisten Fällen empfehlenswerte Form ist die LLC (Limited Liability Company), die der deutschen GmbH entspricht. Daneben existieren die Joint Stock Company (JSC, vergleichbar mit der AG), das Einzelunternehmen (Sole Proprietorship), die General Partnership und die Limited Partnership.
Die LLC zeichnet sich durch maximale Flexibilität aus: Es gibt kein Mindest-Stammkapital, mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer genügen (wobei beide Funktionen von derselben Person ausgeübt werden können und keine georgische Staatsangehörigkeit erforderlich ist), und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Gesellschaftsvertrag kann weitgehend frei gestaltet werden und unterliegt nur minimalen gesetzlichen Vorgaben.
| Rechtsform | Mindestkapital | Haftung | Gründungsdauer | Empfohlen für |
|---|---|---|---|---|
| LLC | Keines | Auf Einlage beschränkt | 1 Tag | Meisten Unternehmer |
| JSC | Keines | Auf Aktien beschränkt | 1–2 Tage | Größere Unternehmen |
| Einzelunternehmen | Keines | Unbeschränkt persönlich | 1 Tag | Freelancer, Kleingewerbe |
| General Partnership | Keines | Unbeschränkt solidarisch | 1 Tag | Freiberufler-Zusammenschlüsse |
| Limited Partnership | Keines | Gemischt | 1 Tag | Investmentstrukturen |
Für die meisten unserer Mandanten empfehlen wir die LLC als Standardlösung. Sie bietet den besten Kompromiss aus Haftungsschutz, steuerlicher Effizienz und Verwaltungsaufwand. Nur in Sonderfällen – etwa bei sehr kleinen Umsätzen von Freelancern oder bei der Notwendigkeit einer börsennotierten Struktur – kommen andere Rechtsformen in Betracht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung
Die Firmengründung Georgien lässt sich in fünf klar definierten Schritten durchführen, die wir nachfolgend im Detail erläutern.
1. Vorbereitung der Unterlagen: Sie benötigen einen gültigen Reisepass (alternativ Personalausweis), eine notarielle Vollmacht mit Apostille (sofern Sie nicht persönlich in Georgien anwesend sind) und eine beglaubigte Passkopie. Unsere Kanzlei stellt Ihnen die Vorlagen für die Vollmacht zur Verfügung, die Sie bei einem Notar in Ihrem Heimatland unterzeichnen.
2. Festlegung der Firmendaten: Gemeinsam bestimmen wir den Firmennamen (mit Namensrecherche beim NAPR), den Geschäftszweck, die Gesellschafterstruktur und den Firmensitz. Der Firmenname kann in lateinischer Schrift registriert werden und muss den Zusatz „LLC" oder „შპს" (georgisch) tragen.
3. Registrierung beim NAPR: Die eigentliche Eintragung erfolgt beim National Agency of Public Registry in Tiflis. Bei Standardregistrierung (100 GEL, ca. 30 EUR) ist die Gesellschaft am nächsten Werktag eingetragen. Im Eilverfahren (200 GEL, ca. 60 EUR) erfolgt die Eintragung am selben Tag. Die Registrierung umfasst automatisch die steuerliche Anmeldung – eine separate Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich.
4. Eröffnung des Bankkontos: Nach der Registrierung eröffnen wir ein Geschäftskonto bei einer der führenden georgischen Banken. Die beliebtesten Optionen sind die TBC Bank und die Bank of Georgia, die beide moderne Online-Banking-Plattformen mit englischsprachiger Oberfläche anbieten. Die Kontoeröffnung dauert in der Regel zwei bis fünf Werktage.
5. Aufnahme der Geschäftstätigkeit: Mit dem eingetragenen Unternehmen, der Steuernummer und dem Bankkonto sind Sie voll geschäftsfähig. Sie können Rechnungen ausstellen, Zahlungen empfangen, Verträge schließen und Mitarbeiter einstellen.
Bereiten Sie für die Bankkontoeröffnung einen detaillierten Businessplan oder zumindest eine Beschreibung Ihres Geschäftsmodells vor. Georgische Banken legen – wie Banken weltweit – zunehmend Wert auf KYC (Know Your Customer) und AML (Anti Money Laundering) Compliance. Eine klare Darstellung Ihrer Geschäftstätigkeit beschleunigt den Prozess erheblich.
Kosten der Firmengründung im Detail
Die Kosten einer Firmengründung Georgien setzen sich aus staatlichen Gebühren und den Honoraren Ihres Dienstleisters zusammen. Georgien ist in beiden Bereichen äußerst wettbewerbsfähig.
Die staatlichen Gebühren sind überschaubar: 100 GEL (ca. 30 EUR) für die Standardregistrierung oder 200 GEL (ca. 60 EUR) für die Eilregistrierung am selben Tag. Hinzu kommen Notargebühren von etwa 50 bis 100 GEL für die Beglaubigung der Satzung. Ein Mindest-Stammkapital ist nicht erforderlich – Sie können Ihre LLC mit einem symbolischen Kapital von 1 GEL gründen, wenngleich wir aus praktischen Gründen eine Einlage von mindestens 1.000 bis 5.000 GEL empfehlen.
| Kostenposition | Betrag (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| NAPR-Registrierung | 30–60 EUR | Standard oder Eil |
| Notargebühren | 15–30 EUR | Beglaubigung Satzung |
| Bankkontoeröffnung | Kostenfrei | Bei den meisten Banken |
| Apostille (im Heimatland) | 20–80 EUR | Je nach Land |
| Dienstleister-Honorar | 800–2.000 EUR | Komplettpaket empfohlen |
| Laufende Kosten/Jahr | ab 500 EUR | Buchhaltung, Firmensitz |
Insgesamt können Sie mit Gesamtkosten von etwa 1.200 bis 2.500 EUR für die komplette Gründung rechnen, wenn Sie einen professionellen Dienstleister beauftragen. Im Vergleich dazu kostet eine GmbH-Gründung in Deutschland allein für den Notar und das Mindest-Stammkapital von 25.000 EUR ein Vielfaches.
Vorteile gegenüber anderen Standorten
Warum sollten Sie sich bei Ihrer Firmengründung Georgien für Georgien entscheiden und nicht für andere populäre Standorte wie Dubai, Zypern, Estland oder Singapur? Die Antwort liegt in der einzigartigen Kombination von Vorteilen, die Georgien bietet.
Gegenüber Dubai punktet Georgien mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungs- und Betriebskosten sowie der Tatsache, dass keine physische Präsenz oder teure Büroflächen in einer Freezone erforderlich sind. Gegenüber Zypern bietet Georgien den Vorteil, dass Gewinne erst bei Ausschüttung besteuert werden (estnisches Modell), während auf Zypern die reguläre Körperschaftsteuer auf den laufenden Gewinn anfällt. Gegenüber Estland bietet Georgien niedrigere effektive Steuersätze (15% statt 20%) und keine Verpflichtung zur e-Residency. Und gegenüber Singapur sind die Gründungs- und Betriebskosten in Georgien um ein Vielfaches geringer.
Darüber hinaus bietet Georgien einen weiteren entscheidenden Vorteil, der häufig übersehen wird: Das Land nimmt nicht am automatischen Informationsaustausch (CRS – Common Reporting Standard) teil. Dies bedeutet, dass Bankdaten georgischer Konten nicht automatisch an ausländische Steuerbehörden übermittelt werden. Dies stellt selbstverständlich keinen Freibrief für Steuerhinterziehung dar – jeder Steuerpflichtige ist verpflichtet, seine weltweiten Einkünfte in seinem Steuerdomizil zu deklarieren –, bietet jedoch ein zusätzliches Maß an finanzieller Privatsphäre.
Zusätzlich profitieren Inhaber einer georgischen LLC von der hervorragenden digitalen Infrastruktur des Landes. Die Verwaltung der Firma – einschließlich Änderungen im Handelsregister, Steuererklärungen und Behördenkommunikation – kann nahezu vollständig online erfolgen. Die georgische Regierung hat massiv in E-Government investiert, sodass bürokratische Hürden, die in vielen anderen Ländern zeitraubend und kostspielig sind, in Georgien auf ein Minimum reduziert werden. Für digitale Nomaden und ortsunabhängige Unternehmer ist dies ein unschätzbarer Vorteil, der die LLC in Georgien zu einer der flexibelsten Gesellschaftsformen weltweit macht.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, ausländische Staatsangehörige können in Georgien uneingeschränkt Unternehmen gründen. Es gelten keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität des Gesellschafters oder Geschäftsführers. Die Gründung kann vollständig aus der Ferne per Vollmacht erfolgen.
Nein. EU-Bürger können visumfrei bis zu 360 Tage in Georgien verweilen. Für die Firmengründung ist keine persönliche Anreise erforderlich, da der gesamte Prozess per Vollmacht abgewickelt werden kann.
Nein, es besteht keine Residenzpflicht. Sie können Ihre georgische LLC vollständig aus der Ferne verwalten. Ein Treuhand-Geschäftsführer vor Ort kann auf Wunsch gestellt werden.
Die laufenden Kosten einer georgischen LLC sind vergleichsweise gering. Rechnen Sie mit ca. 500 bis 1.500 EUR pro Jahr für Buchhaltung und Firmensitz. Eine jährliche Gebühr wie die Annual Levy auf Zypern gibt es in Georgien nicht.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell, empfehlen die optimale Struktur und begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der Vollmacht bis zum eröffneten Bankkonto.
Unsere Beratungsleistung: Firmengründung
Als spezialisierte Beratungsgesellschaft fuer internationale Unternehmensstrukturen in Georgien verfuegen wir ueber jahrelange Praxiserfahrung im Bereich Firmengründung Georgien. Unser Team betreut aktuell ueber 800 aktive Mandanten aus Deutschland, Oesterreich und der Schweiz und hat in den vergangenen Jahren Hunderte von Projekten in diesem Bereich erfolgreich begleitet.
Unser Leistungsspektrum im Bereich Firmengründung Georgien umfasst die Erstberatung und Strategieentwicklung, die Vorbereitung und Beglaubigung aller erforderlichen Unterlagen, die Vertretung vor georgischen Behoerden und Institutionen, die laufende steuerliche und rechtliche Betreuung sowie die Vermittlung von Bankkonten, Geschaeftsraeumen und lokalen Dienstleistern. Dabei arbeiten wir mit einem Netzwerk erfahrener georgischer Rechtsanwaelte, Steuerberater und Notare zusammen.
Was uns besonders auszeichnet: Wir betrachten nicht nur den georgischen Teil Ihrer Struktur, sondern beruecksichtigen immer auch die Auswirkungen im Heimatland. Doppelbesteuerungsabkommen, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules), Substanzanforderungen und Quellensteueroptimierung sind feste Bestandteile unserer Beratung zu Firmengründung Georgien. Diese integrierende Perspektive schuetzt unsere Mandanten vor kostspieligen Fehlern und stellt sicher, dass die angestrebten Steuervorteile tatsaechlich realisiert werden koennen.
Der erste Schritt ist ein kostenfreies Erstgespraech, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und erste Empfehlungen aussprechen. Kontaktieren Sie uns per Telefon unter +357-24400246, per E-Mail an anfrage@steuerberater-zypern.info oder ueber unseren WhatsApp-Button. Wir freuen uns darauf, Sie im Bereich Firmengründung Georgien zu unterstuetzen.
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