Das georgische Steuersystem im Überblick
Das Thema Steuern Georgien ist für jeden Unternehmer, der eine Firmengründung oder Wohnsitznahme in Georgien erwägt, von zentraler Bedeutung. Georgien verfügt über eines der wettbewerbsfähigsten und gleichzeitig übersichtlichsten Steuersysteme weltweit. Mit nur sechs Hauptsteuerarten, niedrigen Sätzen und einem digital optimierten Verwaltungssystem hat das Land ein steuerliches Umfeld geschaffen, das internationale Unternehmer anzieht und gleichzeitig OECD-Standards respektiert.
Die Grundpfeiler des georgischen Steuersystems sind: eine Körperschaftsteuer von 15% (nur bei Gewinnausschüttung fällig), eine Einkommensteuer von 20% als Flat Tax, eine Umsatzsteuer von 18%, keine Gewerbesteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Diese klare und einfache Struktur steht im krassen Gegensatz zu den komplexen Steuersystemen vieler westeuropäischer Länder, in denen Unternehmer mit einer Vielzahl von Steuern, Beiträgen und Abgaben konfrontiert sind.
Besonders hervorzuheben ist das seit 2017 angewandte estnische Besteuerungsmodell für Unternehmen: Gewinne, die im Unternehmen verbleiben und reinvestiert werden, sind von der Körperschaftsteuer befreit. Erst bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter (Dividende) wird die 15%ige Körperschaftsteuer fällig. Dieses System fördert Investitionen und Wachstum und verschafft georgischen Unternehmen einen erheblichen Liquiditätsvorteil gegenüber Unternehmen in Ländern mit traditioneller Gewinnbesteuerung.
Körperschaftsteuer – Das estnische Modell
Im Bereich Steuern Georgien ist die Körperschaftsteuer das zentrale Element für jeden Unternehmer. Georgien besteuert Unternehmensgewinne nach dem estnischen Modell, das international als besonders investitionsfreundlich gilt. Der Steuersatz beträgt 15% und wird als Steuer auf die ausgeschüttete Dividende berechnet.
Die Berechnung funktioniert folgendermaßen: Wenn ein Unternehmen einen Gewinn von 100.000 GEL erzielt und diesen vollständig ausschütten möchte, fällt eine Steuer in Höhe von 15/85 × 100.000 = 17.647 GEL an. Der effektive Steuersatz auf die Brutto-Dividende beträgt somit 15%, während die effektive Belastung des Netto-Gewinns bei 17,65% liegt. Solange keine Ausschüttung erfolgt, beträgt die Steuerbelastung null.
Dieses Modell hat weitreichende praktische Konsequenzen: Unternehmen, die ihre Gewinne reinvestieren – sei es in neues Equipment, Mitarbeiter, Marketing oder den Aufbau von Rücklagen –, zahlen keine Körperschaftsteuer. Die Steuerlast wird erst relevant, wenn Gewinne das Unternehmen verlassen. Dies gilt auch für verdeckte Gewinnausschüttungen, etwa wenn die Gesellschaft Kosten übernimmt, die nicht betrieblich veranlasst sind.
Planen Sie Ihre Gewinnausschüttungen strategisch. Da die Steuer erst bei der Ausschüttung anfällt, können Sie durch gezieltes Timing Ihre Steuerlast optimieren. Reinvestieren Sie in Wachstumsphasen und schütten Sie erst aus, wenn es steuerlich optimal ist.
Einkommensteuer für natürliche Personen
Im Rahmen von Steuern Georgien ist auch die Einkommensteuer für natürliche Personen relevant, insbesondere für Unternehmer, die ihren Wohnsitz nach Georgien verlegen. Georgien erhebt eine Flat Tax von 20% auf das Einkommen natürlicher Personen, die in Georgien steuerlich ansässig sind.
Steuerlich ansässig ist, wer sich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Georgien aufhält oder dessen wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt in Georgien liegt. Für steuerlich Ansässige gilt das Welteinkommensprinzip – sämtliche weltweit erzielten Einkünfte sind in Georgien steuerpflichtig. Allerdings sieht das georgische Steuerrecht für bestimmte Einkunftsarten Befreiungen oder Ermäßigungen vor.
| Einkunftsart | Steuersatz | Besonderheit |
|---|---|---|
| Gehalt/Lohn | 20% | Flat Tax, AG führt ab |
| Dividenden (georgische LLC) | 5% | Nach KSt der Gesellschaft |
| Dividenden (ausländisch) | 5% | Für Steuerresidenten |
| Zinseinkünfte | 5% | Festgeld, Anleihen etc. |
| Mieteinnahmen | 5% oder 20% | 5% bei Pauschalversteuerung |
| Veräußerungsgewinne Immobilien | Steuerfrei | Nach 2 Jahren Haltedauer |
| Ausländische Einkünfte (nicht zugeflossen) | 0% | Unter bestimmten Bedingungen |
Umsatzsteuer (VAT) in Georgien
Die Umsatzsteuer (Value Added Tax, VAT) in Georgien beträgt 18% und ist damit etwas niedriger als die deutsche Umsatzsteuer von 19%. Die VAT-Registrierungspflicht besteht für Unternehmen, die innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten einen steuerbaren Umsatz von mehr als 100.000 GEL (ca. 35.000 EUR) erzielen.
Unterhalb dieser Schwelle ist die VAT-Registrierung freiwillig, kann aber in bestimmten Fällen sinnvoll sein – etwa wenn ein Unternehmen hohe Vorsteuerbeträge geltend machen möchte oder wenn seine B2B-Kunden den Vorsteuerabzug benötigen.
Bestimmte Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit, darunter Finanzdienstleistungen, bestimmte medizinische Leistungen, Bildungsleistungen und der Export von Waren aus Georgien. Letzteres ist besonders relevant für Handelsunternehmen, die Georgien als Exportbasis nutzen: Exportlieferungen sind mit 0% VAT belegt, der Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen bleibt jedoch erhalten.
Wenn Ihre georgische LLC Dienstleistungen an Kunden in der EU erbringt, fällt die georgische VAT nicht an, da der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip im Land des Kunden liegt. Ihre EU-Kunden führen die Umsatzsteuer im Reverse-Charge-Verfahren in ihrem Land selbst ab.
Steuervorteile für spezielle Branchen
Georgien bietet über die allgemein niedrigen Steuersätze hinaus weitere Steuervorteile für bestimmte Branchen und Unternehmenstypen im Bereich Steuern Georgien.
Virtual Zone (IT-Unternehmen): Unternehmen, die im Rahmen der Virtual Zone Person (VZP) registriert sind, zahlen auf Gewinne aus IT-Dienstleistungen und dem Export von Informationstechnologie lediglich 5% Steuer. Dies betrifft Softwareentwicklung, IT-Beratung, Hosting, Datenverarbeitung und verwandte Tätigkeiten.
Freie Industriezonen (FIZ): In den Freien Industriezonen Georgiens – etwa in Poti oder Kutaissi – sind produzierende Unternehmen, die überwiegend für den Export produzieren, vollständig von der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Importsteuer befreit. Lediglich auf die Grundstücksmiete fällt eine geringe Gebühr an.
Kleinunternehmerregelung: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500.000 GEL (ca. 176.000 EUR) können den Micro Business oder Small Business Status beantragen und zahlen statt der regulären Körperschaftsteuer lediglich 1% auf den Bruttoumsatz. Diese Regelung ist besonders für Freelancer und kleine Dienstleister attraktiv, allerdings sind bestimmte Branchen (etwa Beratung) von der Regelung ausgenommen.
Steuerfreie Veräußerungsgewinne: Ein weiterer bedeutender Vorteil im Bereich Steuern Georgien betrifft Immobilienverkäufe. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die mindestens zwei Jahre im Eigentum gehalten wurden, sind für natürliche Personen vollständig steuerfrei. Ebenso sind Erbschaften und Schenkungen in Georgien grundsätzlich von der Besteuerung befreit – eine Regelung, die im Vergleich zu Deutschland, wo Erbschaftsteuer von bis zu 50% anfallen kann, einen erheblichen Vorteil darstellt.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, Georgien erhebt keine Gewerbesteuer. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber Deutschland, wo die Gewerbesteuer je nach Gemeinde bis zu 17% des Gewerbeertrags betragen kann und somit die Gesamtsteuerbelastung erheblich erhöht.
Nicht-Residenten zahlen nur auf Einkünfte Steuern, die in Georgien erzielt werden (Quellenprinzip). Wenn Ihre georgische LLC Einkünfte aus dem Ausland erzielt und Sie selbst nicht in Georgien steuerlich ansässig sind, fällt die Steuer nur bei Gewinnausschüttung an.
Nein, Georgien nimmt derzeit nicht am Common Reporting Standard (CRS) teil. Bankdaten werden nicht automatisch an ausländische Finanzbehörden übermittelt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie Ihre georgischen Einkünfte nicht in Ihrem Steuerdomizil deklarieren müssen.
Die Steuererklärung wird elektronisch über das Portal des georgischen Revenue Service (rs.ge) eingereicht. Das System ist gut strukturiert und bietet eine englischsprachige Oberfläche. Die Frist für die jährliche Körperschaftsteuererklärung ist der 1. April des Folgejahres.
Nein, Georgien verlangt keine Steuervorauszahlungen auf Unternehmensgewinne. Dies ist ein erheblicher Liquiditätsvorteil gegenüber Ländern wie Deutschland, wo quartalsweise Vorauszahlungen auf die Körperschaft- und Gewerbesteuer geleistet werden müssen.
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